Samstag, 23. Februar 2013

Islamic persecution of Christians / Die Islamische Christenverfolgung / پیگرد اسلامی ترسایان

Islamic persecution of Christians
Die Islamische Christenverfolgung
پیگرد اسلامی ترسایان
Fatwa zu der Frage :
 Wie müssen Muslime mit Christen umgehen?
Christen haben in muslimischen Ländern nichts verloren oder eine erniedrigte Stellung .Von Dr. Sheich Safr Bin Abdur-Rahman al- Hawali .
Frage : Wer siegen will, soll sich Christen und andere Gottlose nicht als Freunde nehmen [dies ist ein Hinweis auf Sure 5, 51]. Wie sollen wir (Muslime) mit Christen umgehen, die sich in muslimischen Ländern befinden ?
Antwort : "Christen können in zwei Gruppen eingeordnet werden:
1. Die erste Gruppe sind Christen, die (bestimmte) muslimische Länder nicht betreten dürfen. Es ist unnötig, die relevanten Vorschriften zu erwähnen. Diese Länder befinden sich auf der Arabischen Halbinsel. Auf der Arabischen Halbinsel dürfen sich weder Juden noch Christen befinden, d. h. in den (Ländern, die sich dort befinden) zwischen al-Busra (dem Irak) - wie einige meinen -, Jordanien und Adnan (dem Jemen). Diese (Länder) sind ein Tabu für Juden und Christen. Falls es nötig ist, dass sich ein Christ in einem dieser Länder aufhält, wird er eine dreitägige Aufenthaltserlaubnis bekommen, genau wie Umar [der dritte Nachfolger und Kalif Muhammads] es gehandhabt hat.
2. Die Gruppe [der Christen], die sich außerhalb der Arabischen Insel befindet, kann man in drei Untergruppen aufteilen:
Die sich im Kriegszustand mit den Muslimen befindlichen Christen, die einen Friedensvertrag [quasi Waffenstillstand] mit Muslimen geschlossen haben und daher Schutzbefohlene sind.
Der Schutzbefohlene ist derjenige, der in al-Shaam [also Syrien, Jordanien, Libanon, Palästina und evt. Jemen und Teilen Saudi-Arabiens] oder Ägypten geboren ist [also derjenige, der in diesen Ländern seine Heimat hat] ... Er muss Tribut zahlen [an Muslime] zahlen und ist erniedrigt ... In muslimischen Ländern müssen diese festgesetzten Regeln eingehalten werden. Z. B.:
- Sie [die Nichtmuslime] dürfen weder muslimische Vornamen noch Nachnahmen haben.
- Ihre Häuser dürfen nicht höher als die Häuser der Muslime sein. Ein Christ darf nicht ein dreistöckiges Haus bauen, wenn sein muslimischer Nachbar ein zweistöckiges Haus besitzt.
- Man [ein Muslim] darf sie [die Christen] nicht grüßen [d. h., er darf nicht mit der Begrüßung beginnen, sondern muss warten, bis er von ihnen begrüßt wird].
- Auf Wegen müssen sie [Juden und Christen] abgedrängt werden [nach Muhammads Vorschriften müssen Muslime auf Wegen so gehen, dass für Juden und Christen kaum einen Durchgang gelassen wird], weil Muslime das Vorrecht [d.h. mehr Recht auf die Benutzung von Straßen] auf Straßen haben.
- Sie müssen Kleider tragen, die zeigen, dass sie erniedrigte Schutzbefohlene sind. Selbst ein Kind muss leicht als schutzbefohlenes Christenkind erkennbar sein. Deshalb müssen sie [die Christen] bestimmte Gürtel und Kleider tragen.
- Man [d.h. die Muslime] darf sie [die Christen] nicht ehren, wie man einen Muslim ehrt."
Quelle:

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