Mittwoch, 4. Mai 2016

Islam and constitution // Der Islam und das Grundgesetz // اسلام و آئین نامه بنیادی

Islam and constitution
Der Islam und das Grundgesetz
اسلام و آئین نامه بنیادی
Der Kommentar von Nima :
Der Todeskult Islam des selbsternannten Propheten(!) Mohammed ist keine Religion,denn :
Erstens:im Islam ist die Religion keine persönliche Entscheidung,indem man heute an der Religion(Islam) festhält und morgen sie - die Religion(Islam) - verlässt.
Zweitens:im Islam darf ein Mohammedaner(Moslem) niemals den Islam verlassen,sonst muss er gemäß dem Islam getötet werden,da Mohammed selbst als Mordauftraggeber den Moslems befahl :
مَنْ بَدَّلَ دِينَهُ فَاقْتُلُوهُ
Wer seine Religion(Islam) ändert,tötet ihn
Drittens:die Zwangsislamisierung der Weltbevölkerung ist ein integraler Bestandteil des Islams(Weltherrschaft des Islams),da der Islam die Unterwerfung all derjenigen(sogenannten Ungläubigen) fordert,die dem Islam nicht angehören.
Viertens:im Islam ist Worte wie Individualismus,Freiheit ,Demokratie,Menschenrechte,Toleranz,Religionsfreiheit et cetera völlig fremd und genau aus diesem Grund ist der Islam mit westlichen Werten wie Demokratie,Freiheit und Menschenrechte etc. inkompatibel.Der Artikel von Hartmut Krauss namens"Islam,Grundgesetz und streng gläubige Muslime:„Ihr braucht nicht verfassungstreu sein“" zeigt,warum der Islam mit den westlichen Grundgesetzen unvereinbar ist ?.
Islam,Grundgesetz und
 streng gläubige Muslime: 
„Ihr braucht nicht
 verfassungstreu sein“
Zur Kritik der mechanistischen Trennung von Glaubensüberzeugung und Glaubensausübung in Anwendung auf den Islam.Das grundlegend Falsche in der Argumentation von juristischen Befürwortern der Vereinbarkeit von Islam und Grundgesetz ist die mechanistische Trennung von Glaubensüberzeugung und Glaubensausübung in Anwendung auf den Islam1. Demgegenüber ist gerade der Islam in seiner Eigenschaft als rigorose Gesetzesreligion dadurch wesensmäßig charakterisiert, dass die Befolgung von Handlungsvorschriften in allen Lebensbereichen als wahrer „Gottesdienst“ bzw. praktische Bezeugung von gotteskonformer Lebenstätigkeit gilt, die zum angeblichen Heil im Jenseits führt.Das heißt: Der Islam, der den einzelnen Gläubigen als Gottesknecht formiert, erhält seine operative Wirksamkeit überhaupt erst in Form einer autoritären Ethik, die als ein allumfassender alltagspraktischer Regel- und Pflichtenkatalog in Erscheinung tritt. Bei dessen subjektiver Umsetzung bilden Überzeugung und Handeln eine untrennbare Einheit. Die Unterstellung, es sei weithin anzunehmen und davon auszugehen, dass Muslime eine islamische Glaubensüberzeugung haben und diese dann nicht in praktisches Handeln (Glaubensausübung) umsetzen, ist eine völlig realitätsfremde Vorstellung bzw. eine scholastische Fehlannahme.Für den Islam in seiner beurteilungslogisch ausschlaggebenden orthodoxen Grundgestalt2, also jenseits von angeblich möglicher subjektivistischer Auslegungswillkür, gilt das Prinzip „al-islam din wa daula“: Der Islam ist Religion und Staat. D.h.: Der Islam kennt keine Trennung von „reinem rituellen Gottesdienst“ einerseits und normativer Regelung weltlicher Handlungen und intersubjektiver Beziehungen andererseits; er ist in seiner lehrdogmatischen Gesamtheit (Koran, Sunna, Scharia) per se „politisch“. Es gibt also keinen „unpolitischen Islam“, wohl aber eine religiöse „Ausnüchterung“ von Muslimen analog zu „Weihnachtschristen“. Die triviale Tatsache, dass es auch eine Minderheit von „ausgenüchterten“ Muslimen gibt, kann aber nicht - als Unterabteilung der Verwechslung von „Islam“ und „Muslimen“ - dahingehend fehlinterpretiert werden, es gebe einen „unpolitischen Islam“. Umfragen in islamischen Ländern zeigen immer wieder, wie tief das antisäkulare Prinzip der Einheit von Islam, Staat und Politik im subjektiven Überzeugungssystem der dort lebenden Menschen verankert ist. So fordern dort klare Mehrheiten einen strengen bis prinzipiellen Einfluss des Korans auf die Gesetze ihrer Länder.3 Von herausragender Bedeutung für die Zurückweisung vordergründiger (formalistischer) Gleichsetzungen ist Folgendes: Die kulturhistorische Umwandlung der monokratisch-absolutistischen Deutungs- und Normierungsmacht des mittelalterlichen (katholischen) Christentums in eine posttradionale „Privatreligion“ ist eine spezifisch-europäische Transformationsleistung4 und kann nicht einfach „unter der Hand“ auf den Islam, egal ob in sunnitischer oder schiitischer Sekundärform, übertragen werden. Denn gerade diese Zurückschneidung des Religiösen auf ein entmächtigtes Teilsystem hat im islamisch geprägten Herrschaftsraum nicht stattgefunden.Von entscheidender Bedeutung für eine seriöse wissenschaftliche Betrachtung ist demnach, den Islam nicht lediglich als spezifische Anordnung spiritueller Glaubensinhalte und religiöser Rituale (Bekenntnisformel, Gebete, Fasten, Pilgerreisen etc.) zu betrachten, sondern zugleich und damit untrennbar verknüpft als soziokulturelles ‚Bedeutungsgeflecht‘ mit autoritativen Normen und alltagsmoralisch verbindlichen Vorschriften zu begreifen, d.h. als sozial-psychisch wirksames System der Bewusstseins- und Verhaltensregulierung im Interesse der Stabilisierung konkreter zwischenmenschlicher Herrschaftsverhältnisse. In dieser Perspektive ist die „fundamentalistische“ Radikalisierung des Islam kein „Missbrauch“ oder ein verfälschender Willkürakt, sondern das zwangsläufige Entwicklungsprodukt eines durch Krisenerfahrungen umfassend erschütterten konservativ-islamischen Sozialmilieus, das auf patriarchalisch-hierarchischen Ordnungsvorstellungen, Ehrbegriffen und Handlungserwartungen beruht und danach trachtet, seine ‚angestammten‘ (‚geheiligten‘) Privilegien zu verteidigen bzw. wiederherzustellen. Es geht folglich um die zur Radikalität drängende Verteidigung des Islam als herrschaftslegitimierendes ‚Begründungssystem‘ („Allahs Gesetz“) angesichts der Herausforderungen durch eine nichtislamische, von „Ungläubigen“ hervorgebrachte säkulare Moderne.„Der Islam war schon immer totalitär. Er beherrschte praktisch jeden Gedanken und jede Handlung der Gläubigen. Für dieses Verhältnis stand symbolisch zum Beispiel das Hersagen der Bismillah auch während der unwichtigsten Tätigkeit ebenso wie die allumfassende Bedeutung der Überlieferungen. Jegliche Handlungen, selbst diejenigen, die äußerst fundamentalen biologischen Bedürfnissen entsprechen wie Defäkation oder Koitus, wurden durch religiöse Vorschriften bestimmt. Selbst gesellschaftliche Handlungen, die in anderen Kulturen für außerhalb der Religion stehend angesehen werden, seien sie technischer, wirtschaftlicher oder künstlerischer Natur, wurden in das System integriert und religiös ausgelegt. Jegliche Handlung, Einrichtung, selbst jeglicher Gedanke, der dem System fremd war, wurde entweder abgelehnt oder, wenn dies nicht möglich war, eingegliedert und islamisiert“ (Rodinson, zit. n. Gopal 2006, S. 411f.).Diese kritische Sicht trifft sehr genau das orthodox-islamische Selbstverständnis: „Der Islam beinflußt den Muslim, ob er sich bewegt oder ruht, er beeinflußt das, was er insgeheim und was er öffentlich tut, was er für sich und was er sichtbar tut, er beeinflußt sein Stehen und Sitzen, sein Schlafen und Wachen, er beeinflußt sein Essen und Trinken, seine Kleidung und seinen Schmuck, er beeinflußt seinen [Habitus beim] Verkauf und Kauf, seine Tauschgeschäfte und Transaktionen, er beeinflußt seine Anstrengung und seine Erholung, seine Freude und seine Traurigkeit, seine Gelassenheit und seinen Zorn, er beeinflußt ihn im Unglück wie im Glück, bei Krankheit wie bei Gesundheit, in [Situationen] der Schwäche und der Stärke, er beeinflußt ihn als Reichen und Armen, als jungen und als alten [Menschen], als bedeutsamen und als gemeinen [Mann], er beeinflußt sein Wohnen und seine Familie, seinen [Umgang mit] Freund und Feind, Frieden und Krieg, er beeinflußt ihn als einzelnen und in der Gemeinschaft, als Herrscher und Beherrschten, als Wohlhabenden und als Habenichts. Es gibt also kein Verhalten, das man sich vernünftigerweise vorstellen kann, und keine Situation, in der der Mensch sich befinden kann, ohne dass der Islam den Muslim beeinflußt und sein Verhalten so festlegt, wie es (der Islam) vorsieht.Wer folglich denkt, der Islam sei [nur] ein Glaube und nicht auch ein System (eine Ordnung=nizām), ist töricht und weiß nichts vom Islam“ (Abd al-Qadir `Udah, ein konservativer Anhänger der ägyptischen Muslimbrüder. Zit. n. Antes 1991, S. 59).Von ebenso zentraler wie elementarer Bedeutung für eine angemessene Urteilsbildung ist zudem der Tatbestand, dass der Islam sowohl das Recht auf Weltanschauungsfreiheit als auch das Recht auf negative Religionsfreiheit (sanktionsfreier Austritt aus der dem Einzelnen qua Geburt aufgenötigten Religionsgemeinschaft) schroff negiert. Im Koran werden den Glaubensabtrünnigen schwere Strafen im Jenseits angedroht. Letztendlich sind sich alle Rechtsschulen darin einig, dass der Abfall vom islamischen Glauben Verrat an Gott und der islamischen Gemeinschaft bedeutet und mit dem Tod des Abtrünnigen geahndet werden muss. Insofern stellt die gebetsmühlenartig hervorgekehrte, aber zu kurz und oberflächlich gedachte formalistisch-dogmatische Anwendung des europäischen Konzepts der „Religionsfreiheit“ in Bezug auf den Islam eine unhaltbare Paradoxie dar: Religionsfreiheit für die islamischen Feinde der Religionsfreiheit. An dieser gesellschaftspolitisch wesentlichen Stelle muss die kritisch-wissenschaftliche Vernunft im Bündnis mit dem „gesunden Menschenverstand“ der Zivilgesellschaft dem formaljuristischen Dogmatismus Einhalt gebieten.Vorliegende Untersuchungen zeigen eindeutig, dass eine große Zahl von Muslimen in Deutschland ein orthodox-konservatives Bewusstseinsprofil aufweist, das die Werte und Grundprinzipien der säkular-demokratischen Moderne negiert und diesen ablehnend bis feindlich gegenübersteht5. Das bedeutet. Es gibt auch hierzulande eine relativ hohe Übereinstimmung zwischen den antimodernen Grundinhalten des ahistorisch-überzeitlich konzipierten Islam (letzte und endgültige Botschaft Allahs an die Menschheit) und den Einstellungen der hier unter Minderheitsbedingungen lebenden („friedlichen“) Muslimen. Laut der Studie „Muslime in Deutschland“ (2007) stimmten zum Beispiel 67,1% der Befragten aus der muslimischen Allgemeinbevölkerung der nachstehenden Aussage eher (27%) oder völlig (40,1%) zu: „ Mein Glaube ist die Richtschnur für alle meine Entscheidungen im Alltag“. Noch etwas höher ist die Alltagsrelevanz des Islam für die muslimischen Jugendlichen mit 70,9%. 89% der Befragten glaubten, dass der Koran die wahre Offenbarung Gottes ist und immerhin noch 68,6% sind der Überzeugung, dass sie ins Paradies kommen, wenn sie als rechtschaffener Muslim/rechtschaffene Muslimin gelebt haben. 47,3% waren der Auffassung, dass jeder gute Muslim verpflichtet ist Ungläubige zum Islam zu bekehren, aber für 29,9% sollte es verboten sein, Moslems dazu zu bringen, ihre Religion zu wechseln. 31,8% stimmten der Aussage zu „Wer die Regeln des Korans nicht wörtlich befolgt, ist kein richtiger Moslem“. 43,3% waren der Ansicht, dass Menschen, die den Islam modernisieren, die wahre Lehre zerstören. 15,6% gingen davon aus, dass die Nichtmuslime von Allah verflucht sind. Der Aussage „Die Befolgung der Gebote meiner Religion ist für mich wichtiger als Demokratie“ stimmen 46,7% zu.Zwei Drittel der türkischstämmigen Hauptgruppe der Muslime in Deutschland sind Wähler und Anhänger der AKP und MHP. Auch anhand dieses Sachverhalts kann man erschließen, was es mit dem Demokratieverständnis dieser islamisch-nationalistischen Hauptgruppe auf sich hat.Diese streng gläubigen „Mehrheitsmuslime“ differenzieren sich nun in zwei unterschiedliche strategische Hauptlager. Einerseits hat sich ein militant-aggressiver Flügel herausgebildet, der offen für die gewaltsame Einführung einer islamistischen Herrschaftsordnung eintritt und Terroranschläge gegen die „Feinde des Islam“ befürwortet, unterstützt und z.T. auch selbst ausführt. Andererseits hat sich gerade unter den kräftespezifischen Bedingungen der westlichen Diaspora ein „Islamismus auf leisen Sohlen" etabliert, der darum bemüht ist, hinter der Maske einer taktisch und rhetorisch geschickt getarnten Außendarstellung innerhalb der westlichen Aufnahmeländer islamisch reglementierte und kontrollierte Gegenmilieus („grundrechtsfreie Zonen) zu installieren und auszubauen, d.h. eine Strategie der schleichenden Islamisierung zu betreiben. Allerdings sollte diese strategische Differenzierung nicht als feindschaftliche Spaltung missverstanden werden. Vielmehr kommt es im Rahmen von Moscheevereinen, islamischen Zentren, harmlos klingenden Kulturvereinen und ähnlichen Einrichtungen immer wieder zu kommunikativen und kooperativen Verknüpfungen zwischen offen militanten und nach außen gemäßigten Muslimen.In der öffentlichen Debatte wird oftmals fälschlich unterstellt, die Vertreter der Islamkritik würden den Islam mit dem djihadistischen Terrorismus gleichsetzen. Tatsächlich verhält es sich vielmehr so, dass unter dem Eindruck der offensichtlichen globalen Dominanz islamisch motivierter Terroranschläge und Selbstmordattentate von Seiten der staatlichen Sicherheitsorgane und der ihr verpflichteten Politik und Wissenschaft ein verengter Gewaltbegriff in Umlauf ist. In dessen definitorisch einseitig reduzierter Perspektive werden nur jene Muslime als „gewaltbereit“ erfasst, die an der Vorbereitung und Durchführung von Anschlägen, Attentaten, Entführungen etc. beteiligt sind. Alle übrigen Muslime gelten per se als „friedlich“. (Man stelle sich ein solches „Wording“ in Bezug auf einheimische Rechtsextremisten vor!) Diskursiv ausgespart bleiben dabei aber jene Kräfte, die innerhalb der muslimischen Einwanderermilieus Repressions- und Kontrollmacht ausüben und in diesem Kontext intramuslimische Gewalt anwenden oder dazu ausrufen. Das gilt zum Beispiel für die Praktiken großfamilialer Ehrenmoral sowie für die Einschüchterung und Bestrafung unbotmäßiger Frauen und Mädchen, die sich etwa dem Zwang arrangierter Ehen entziehen. Rechnet man diese interne (familiale) Gewaltpraxis als wesentliche Dimension hinzu und bezieht neben gewalttätig-aggressiven Reaktionen auf Islamkritik (Karikaturen, Filme, Bücher, Interviews etc.) auch kriminelle Gewaltanwendung muslimisch sozialisierter Tätergruppen sowie das beträchtliche antisemitische und homophobe Einstellungspotential unter Muslimen hinzu, dann gerät das herkömmliche Aufteilungsklischee noch stärker ins Wanken.Vor diesem Hintergrund ist es nicht einfach nur borniert und ignorant, sondern gemeingefährlich, dem Islam als grund- und menschenrechtswidrige Weltanschauung den Deckungsschutz der politisch willkürlich verabsolutierten und unbeschränkten Religionsfreiheit zu gewähren und damit einen erklärten Feind der säkularen Gesellschafts- und Lebensordnung zu legitimieren. Statt realitätswidriger Verharmlosung und islamophiler Legendenbildung sollte deshalb seitens der deutschen Mehrheitsgesellschaft ein klarer und offensiver säkular-demokratischer Grundkonsens erarbeitet und artikuliert werden, der den Muslimen in Politik, Medien, Schulen, Gerichten etc. unmissverständlich und deutlich erklärt:„Deutschland ist kein islamisches Land und will auch keins werden. (Weder normativ noch kultursymbolisch.) Wir dulden hierzulande nur eine grundrechtskonforme Praxis und Lebensweise. Einen Prozess der Islamisierung ‚auf leisen Sohlen‘ werden wir nicht zulassen. Die Zeit der Verwechselung von Toleranz und Ignoranz ist vorbei.“Notabene: Anstatt in vormoderner Ehrfurcht zu erstarren, ist begründet zu bezweifeln, dass die Autoren des Grundgesetzes a) die herrschaftskulturelle Gesamtproblematik des Islam überblickt sowie b) den untrennbaren Zusammenhang zwischen islamischer Glaubensüberzeugung und normativem Handeln als überzeugungsgerechten Glaubensbeweis gesehen oder c) zum Beispiel die multiple islamspezifische Verletzung der Freiheit der Person (Artikel 2 Grundgesetz) bei der Formulierung von Artikel 4 überhaupt reflektiert haben. Zudem dürften sie nicht das gesellschaftlich-rechtliche Problem der Massenzuwanderung islamisch sozialisierter Menschen antizipiert und in seiner vielschichtigen Auswirkungsbandbreite bedacht haben.Je höher die (ohnehin schon zu große) Zahl von streng gläubigen Muslimen mit ihren grund- und menschenrechtsfeindlichen Einstellungen ist, desto stärker wird der bereits brüchig gewordene soziale und kulturelle Zusammenhalt zersetzt und der gesellschaftliche Frieden bedroht.19.02.2016
1 Vgl. zum Beispiel 
und
2 Zwar gibt es unterschiedliche Erscheinungsvarianten des Islam wie den sunnitischen und schiitischen Islam mit unterschiedlichen Rechtsschulen. Aber in ihrem beurteilungslogisch relevanten Kernbestand, wie er im Koran, der Hadithsammlung, den islamischen Rechtstexten etc. als „allgemein-übergreifendes“ objektives Bedeutungssystem vorliegt, sind diese Varianten normativ-inhaltlich letztendlich hochkonvergent. Das gilt insbesondere für die entscheidenden Kernfragen: Verhältnis Muslime/Ungläubige; Männer und Frauen/Geschlechtertrennung; Laizität; Weltanschauungsfreiheit; negative Religionsfreiheit; Umgang mit Homosexualität; feindselige Einstellung zu Juden, Christen und Atheisten; Djihad-Prinzip; Heiratsregeln; Partnerwahl.
3 Vgl. Hartmut Krauss: Islam im Kopf, FreidenkerIn. Organ des Freidenkerbundes Österreichs. Zeitschrift für Freidenker, Humanisten und Atheisten. 2/2013, S.22/23. Und:
http://www.pewglobal.org/2016/04/27/the-divide-over-islam-and-national-laws-in-the-muslim-world/
4 Die europäische Werte- und Normenordnung (kulturelle Moderne) sowie die damit korrespondierende institutionelle Architektur basiert auf dieser republikanisch-aufklärungshumanistischen Transformation. Deshalb ist es gänzlich verfehlt, von einer „christlich-abendländischen Leitkultur“ zu sprechen.
5 Vgl. hierzu ausführlich:
Quelle :

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