Donnerstag, 25. Februar 2016

The forced veiling in Islam // Die Zwangsverschleierung im Islam // پوشش زورکی و ناخواسته در اسلام

The forced veiling in Islam
Die Zwangsverschleierung im Islam
پوشش زورکی و ناخواسته در اسلام
Der Kommentar von Nima :
Fanatische Berufs-Mohammedanerinnen,
die ganz offiziell für den Islam auf islamische Art
und Weise lügen,ohne sich dafür schämen zu müssen:

Lamya Kaddor   ;  Khola Maryam Hübsch
 Katajun Amirpur   ;  Kristiane Backer
Fanatische Berufs-Mohammedanerinnen und Nutznießerinnen Deutschlands Lamya Kaddor,Khola Maryam Hübsch,Kristiane Backer,Katajun Amirpur et cetera stört das nicht,wenn der wahre und reine Islam Mohammeds sie mit Haustieren,Hunden und Eseln gleichsetzt.Sie fühlen sich weder vom ihren Islam noch ihren Koran beleidigt,wenn der Koran sie glasklar gemäß der Sure 5,Surah Al-Maeda 5,Vers 6 sogar mit der Notdurft vergleicht.
الْغَائِطِ = النِّسَاء
Frauen=Notdurft
جَاء أَحَدٌ مَّنكُم مِّنَ الْغَائِطِ أَوْ لاَمَسْتُمُ النِّسَاء
einer von euch von der Notdurft zurückkommt
 oder wenn ihr Frauen berührt habt“
Die islamische Zwangsverschleierung,die islamische Polygamie 
(Mehrfachehe;Vielehe),die islamische Pädophilie(sexuelle Interesse an Kindern),die islamische Sodomie(Sex mit Tieren) und die islamische Nekrophilie(Geschlechtsverkehr mit Toten) et cetera werden von Ihnen ganz bewusst ignoriert,damit sie ungestört in Deutschland anhand ihrer Islam-Firma viel Geld verdienen können.Darum ist es Ihnen nicht so wichtig,wenn der Islam sowie der Koran sie mit der Notdurft vergleicht.Der folgende Artikel namens “Fatwa:Darf sich ein Mann von seiner Frau scheiden lassen,weil sie ihr Gesicht in der Öffentlichkeit nicht verschleiert?“ zeigt die islamischen Lügen von fanatischen Berufs-Mohammedanerinnen und Nutznießerinnen Deutschlands Lamya Kaddor,Khola Maryam Hübsch,Kristiane Backer,Katajun Amirpur et cetera und deren islamischen Analphabetismus.
Fatwa:
 Darf sich ein Mann von seiner Frau scheiden lassen, 
weil sie ihr Gesicht in der Öffentlichkeit nicht verschleiert?
Rat der höchsten Gelehrten Saudi-Arabiens urteilt:
 In diesem Fall ist die Scheidung Pflicht für den Mann.
Rechtsgutachten des muslimischen Gelehrten Dr. Saleh b. Fawzan b. Abdallah al-Fawzan, Mitglied des Vorstands der obersten islamischen Gelehrten Saudi-Arabiens, Mitglied im Fiqh-Ausschuss in Mekka, Saudi-Arabien, Mitglied im Komitee für die Betreuung der muslimischen Werber des Islam (arab. Du'at) für die Pilgerfahrt, Mitglied im ständigen Ausschuss der islamischen Gelehrten und Rechtsgutachter, Fernsehprediger und Mufti.
Frage: "Wie wird eine Frau beurteilt, wenn sie ihr Gesicht nicht verschleiert? Die Frau, die ihrem Mann bezüglich der (Pflicht zur) Gesichtsverschleierung nicht gehorcht? Darf in diesem Fall die Scheidung eingereicht werden?" 
Antwort: "Ja, die Gesichtsverschleierung ist Pflicht. Die Frau muss ihr Gesicht verschleiern, denn es ist die größte Verbotszone an ihrem Körper, und die Blicke [der Männer] richten sich auf die Gesichter der Frauen. Nur durch das Gesicht kann eine hübsche Frau von einer nicht hübschen Frau unterschieden werden. Es ist bekannt, dass auch die Dichter die Gesichter der Frauen preisen. Das Gesicht stellt eine gravierende Versuchung dar. Deshalb muss die muslimische Frau ihr Gesicht vor den fremden Männern, die sie [theoretisch] heiraten könnten, verschleiern. Dabei darf sie sich nicht von den heutigen Zweiflern verwirren lassen, denn diese [Zweifler] stellen die Pflicht der Gesichtsverschleierung in Frage. Ihre Religion [der Islam] geht vor. Ebenso geht der Gehorsam gegenüber Allah und seinen Propheten vor. Ihre Sündlosigkeit ist für sie wichtiger. Sie darf sich nicht der Verwirrung zuwenden, die heutzutage überall zu finden ist, als sei die Gesichtsverschleierung eine [im Islam] umstrittene Angelegenheit usw. Diese [Zweifler] erreichen, dass die Frau ihre Schönheit zeigt oder mit Männern zusammen sitzt und dabei geschminkt ist und ihre Schönheit mit Farbe verbessert hat. Sie sitzt mit diesen [Leuten] zusammen, als ob es Männer wären, die sie nicht heiraten darf [dh., als seien es Verwandte; arab. mahram] oder als wäre es ihr Mann.Das Schamgefühl ist [in diesem Fall]  verloren gegangen.Das führt zum Verlust der Keuschheit.. Wenn eine Frau widerspenstig wird, und ihrem Mann bei der Pflicht zur [Gesichts-]Verschleierung nicht gehorcht, muss er sich von ihr scheiden lassen. Denn das ist eine Sünde. Er darf nicht mit ihr zusammen leben, wenn sie auf der Fortführung dieser Sünde beharrt."
Quelle:

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